UmsatzsteuerEuGH: (Auch) Vergütung für kündigungsbedingt nicht mehr erbrachte Bau- und Planungsleistungen ist umsatzsteuerpflichtig
| Wird ein Bau- oder Planungsvertrag vom Auftraggeber frei gekündigt, ist es in Deutschland so, dass die Vergütung, die auf die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen entfällt, nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Das könnte sich bald ändern. Der EuGH ist nämlich der Auffassung, dass die gesamte Kündigungsvergütung umsatzsteuerpflichtig ist. |
SSP wird die Entscheidung zu § 648 BGB analysieren und Ihnen zeigen, was für betroffene Bauunternehmen bzw. Architektur- und Ingenieurbüros abrechnungstechnisch bei gekündigten Verträgen ab sofort zu veranlassen ist (EuGH, Urteil vom 28.11.2024, Rs. C-622/23, Abruf-Nr. 245914).
AUSGABE: SSP 2/2025, S. 4 · ID: 50293414