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Feb. 2025

EinkommensteuerDas Verlustausgleichsvolumen des § 15a EStG: BFH äußert sich zu Einlagen aus Mehrentnahmen

Abo-Inhalt 13.01.2025 8 Min. Lesedauer Von Dipl.-Fw. und Dipl.-Kfm. André Reineke, Bielefeld

| Im Verlustentstehungsjahr erbrachte Einlagen sind bei der Ermittlung der Höhe des verrechenbaren Verlusts eines Kommanditisten in voller Höhe zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Mittel aus Entnahmen stammen, die der Kommanditist in den Vorjahren über die von ihm erbrachten Einlagen hinaus getätigt hat. Das hat der BFH klargestellt. Lernen Sie nachfolgend die steuerzahlerfreundliche Entscheidung und deren Folgen für die Praxis kennen. |

AUSGABE: SSP 2/2025, S. 18 · ID: 50262888

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