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Umgang mit dem FinanzamtWiedereinsetzung in den vorigen Stand: So nutzen Sie § 126 AO bei verpasster Einspruchsfrist

Abo-Inhalt 28.01.2025 10 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| In der Praxis geschieht es tagtäglich: Die Einspruchsfrist ist nicht eingehalten worden und einige Zeit später stellt sich heraus, dass besser doch Einspruch hätte eingelegt werden sollen. Dieses verfahrensrechtliche Dilemma lässt sich durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lösen. Zwar hat die Vorschrift hohe Hürden, aber durch den in der Praxis oft unbekannten § 126 Abs. 3 AO lassen sich diese manchmal denkbar einfach nehmen. Daher zeigt SSP, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt die lukrative Wiedereinsetzung gewährt. |

AUSGABE: SSP 2/2025, S. 5 · ID: 50136842

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