WerbungskostenTrotz Dienstwagen können berufliche Fahrten mit dem privaten Pkw durchgeführt werden
| Für den Werbungskostenabzug beruflich veranlasster Reisekosten kommt es nicht darauf an, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Es steht Ihnen frei, dafür auch den privaten Pkw einzusetzen (und tatsächliche km-Kosten) geltend zu machen, wenn Ihnen ein Dienstwagen zur Verfügung steht. Sie müssen dafür nur gute Gründe vorbringen. Das ist einem Steuerzahler vor dem FG Niedersachsen gelungen. Jetzt steht ihm aber noch die „Überzeugungshürde“ BFH bevor. |
Um diesen Fall ging es beim FG Niedersachsen
Login
AUSGABE: SSP 6/2025, S. 10 · ID: 50395934
