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V+V-EinkünfteBFH gestattet bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts nur anteiligen Schuldzinsenabzug
| Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Das hat der BFH klargestellt. |
Nach seiner Auffassung war durch die Übertragung der ursprünglich bestehende wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den aus den Verbindlichkeiten resultierenden Schuldzinsen und der Erzielung von Vermietungseinkünften gelöst worden. Die Darlehen sollten fortan die Schenkung finanzieren. Damit dienten Schuldzinsen für die Darlehen, die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfielen, nicht (mehr) der Erzielung von Vermietungseinkünften durch den übertragenden Vater, sondern der Finanzierung der Schenkung des Miteigentumsanteils an den Sohn (BFH, Urteil vom 03.12.2024, Az. IX R 2/24, Abruf-Nr. 247658)
AUSGABE: SSP 6/2025, S. 3 · ID: 50396312