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WerbungskostenFG Berlin-Brandenburg: Nicht jeder Berufskraftfahrer hat eine erste Tätigkeitsstätte
Abo-Inhalt30.09.2025142 Min. Lesedauer
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| Ein Berufskraftfahrer, der nur am Wochenanfang und am Wochenende zum Betriebssitz des Arbeitgebers fährt, hat dort keine erste Tätigkeitsstätte. Er kann seine Fahrten dorthin nach Reisekostengrundsätzen abrechnen. Diese Auffassung vertritt das FG Berlin-Brandenburg. |
Um diesen Fall ging es beim FG
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AUSGABE: SSP 11/2025, S. 9 · ID: 50571237
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