Nov. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2025 abgeschlossen.
Doppelte HaushaltsführungWerbungskostenabzug für Dienstwohnung von Beamten im Auswärtigen Amt: BFH ist großzügig
Abo-Inhalt30.09.2025157 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 Bundesbesoldungsgesetz als notwendig anerkennt, sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig. Das Finanzamt darf die Werbungskosten nicht mit der Begründung kürzen, die Wohnung sei unangemessen groß. Das hat der BFH klargestellt. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: SSP 11/2025, S. 7 · ID: 50569665
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion