Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Nov. 2025

Doppelte HaushaltsführungWerbungskostenabzug für Dienstwohnung von Beamten im Auswärtigen Amt: BFH ist großzügig

Abo-Inhalt30.09.2025157 Min. Lesedauer

| Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 Bundesbesoldungsgesetz als notwendig anerkennt, sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig. Das Finanzamt darf die Werbungskosten nicht mit der Begründung kürzen, die Wohnung sei unangemessen groß. Das hat der BFH klargestellt. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: SSP 11/2025, S. 7 · ID: 50569665

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte