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Umgang mit dem FinanzamtBMF-Statistik zeigt: Einspruch einlegen lohnt sich
| Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen lohnt sich. Das lehrt die aktuelle BMF-Statistik zur Einspruchsbearbeitung im Jahr 2024. In 68 Prozent der Fälle wurde dem Anliegen der Steuerzahler entsprochen, und die Steuerbescheide wurden zu deren Gunsten geändert. |
Die Statistik (www.iww.de/s14606) ist auch ein Appell, Steuerbescheide genauer zu prüfen. Trotz elektronisch übermittelter Daten schleichen sich nämlich mitunter Übertragungsfehler ein oder Zahlen werden vertauscht bzw. übersehen. Selbst wenn der Fehler beim Steuerzahler lag, kann er vergessene oder fehlerhafte Angaben im Rahmen des Einspruchs innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids korrigieren.
AUSGABE: SSP 11/2025, S. 2 · ID: 50594515