Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

RestwertBieter zwar vom Ort, aber Sondermarkt – OLG München hält ein solches Gebot für nicht relevant

Abo-Inhalt20.06.20226684 Min. Lesedauer

| Es reicht nicht aus, dass der Bieter für das verunfallte Fahrzeug zwar in der Region des Geschädigten ansässig ist, damit das Gebot relevant ist. Er muss zusätzlich vom „allgemeinen“ Markt stammen und nicht vom Sondermarkt. Dies hat das OLG München herausgearbeitet. |

Keine Überbietungsmöglichkeit, wenn der Geschädigte nicht abschafft

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: UE 7/2022, S. 10 · ID: 48418787

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte