Reparaturkosten
130-Prozent-Anspruch auch für Leasingfahrzeug
Die 130-Prozent-Reparatur ist auch bei einem Leasingfahrzeug schadenrechtlich geschützt möglich. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, muss der Versicherer die Reparaturkosten erstatten, so das OLG Köln.