Fiktive AbrechnungBegriff „scheckheftgepflegt“: So sieht ihn der BGH bei Abrechnung fiktiver Reparaturkosten
Das beschädigte Fahrzeug ist älter als drei Jahre. Ob der Versicherer nun auf Basis der gedachten Kosten in einer Werkstatt, auf die er den Geschädigten verweist, abrechnen kann, hängt (neben den inhaltlichen Anforderungen an eine solche Verweisung und dem Wahrheitsgehalt der genannten Preise) davon ab, ob das verunfallte Fahrzeug „scheckheftgepflegt“ ist. Doch wie versteht der BGH „scheckheftgepflegt“? Und: Ist das alles, oder kommen noch weitere Aspekte dazu? UE bringt Licht in das Dunkel.
Login
ID: 50637867