Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

AutokaufErsatzlieferung bei höherwertigem Nachfolgemodell: Der BGH verfeinert seine Rechtsprechung

Abo-Inhalt16.02.20222681 Min. Lesedauer

| Im Kaufrecht hat der Käufer bei Vorliegen eines behebbaren Sachmangels im Rahmen des § 439 Abs. 1 BGB die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Diese Wahl wird jedoch durch § 439 Abs. 4 BGB begrenzt. Danach kann der Verkäufer einwenden, dass die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, und sie verweigern. |

Für Verbraucher ist die Ersatzlieferung besonders attraktiv, weil nach § 475 Abs. 3 BGB im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs Nutzungen weder herauszugeben noch durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die bis zur Ersatzlieferung mit dem gekauften, aber mangelhaften Fahrzeug zurückgelegten – ggf. sehr vielen – Kilometer bleiben also unberücksichtigt.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: VA 3/2022, S. 41 · ID: 47972446

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte