Ausfallschaden
Auch beim Unfall am Nachmittag gibt es Nutzungsausfall für den ganzen Tag
Auch wenn sich der Unfall gegen 16:15 Uhr am Nachmittag ereignet, wird die volle tägliche Nutzungsausfallpauschale geschuldet. Eine anteilige Abrechnung findet nicht statt, entschied das AG Dresden.