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ReparaturkostenLeasingfahrzeug und Aktivlegitimation: besser keine gewillkürte Prozessstandschaft

Abo-Inhalt20.10.20229371 Min. Lesedauer

| Es ist wichtig, sich auch dann über die Natur der Schadenersatzforderung Gedanken zu machen, wenn es wegen der Mehrwertsteuerfrage nicht notwendig ist. Ist der Leasingnehmer (LN) ebenfalls zum Vorsteuerabzug berechtigt, kommt es für die Brutto- oder Netto-Frage nicht darauf an. Dennoch darf man nicht offenlassen, ob der Anspruch des Leasinggebers (LG) auf Ersatz des Substanzschadens oder der des LN auf Ersatz des Haftungsschadens geltend gemacht wird. Es geht um das sogenannte „Werkstattrisiko“ auf der Grundlage des subjektbezogenen Schadenbegriffs. |

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AUSGABE: VA 11/2022, S. 194 · ID: 48630548

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