Mai 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2023 abgeschlossen.
ProzessrechtMessfoto entstand außerhalb der Einsatzzeit des Messgeräts
Abo-Inhalt05.04.20233517 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Mit einem kuriosen Messfoto musste sich das AG Dortmund in einem Rotlichtfall befassen. Das AG hat die Betroffene freigesprochen. |
Zur Last gelegt worden ist der Betroffenen ein Rotlichtverstoß in Dortmund. Der sollte nach der Datenzeile des vorliegenden Messfotos am 8.8.22 um 06:42:29 begangen worden sein. Nach dem in der Hauptverhandlung verlesenen Messprotokoll war Messbeginn der fraglichen Messung am 5.8.22 um 08:53 Uhr und Messende am 8.8.22 schon um 06:41 Uhr. Damit war nach den vorliegenden Unterlagen das Messfoto zu einem Zeitpunkt gefertigt worden, als sich das fragliche Messgerät gar nicht mehr im Einsatz befand.
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VA 5/2023, S. 86 · ID: 49232199
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion