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ProzessrechtMessfoto entstand außerhalb der Einsatzzeit des Messgeräts

Abo-Inhalt05.04.20233517 Min. Lesedauer

| Mit einem kuriosen Messfoto musste sich das AG Dortmund in einem Rotlichtfall befassen. Das AG hat die Betroffene freigesprochen. |

Zur Last gelegt worden ist der Betroffenen ein Rotlichtverstoß in Dortmund. Der sollte nach der Datenzeile des vorliegenden Messfotos am 8.8.22 um 06:42:29 begangen worden sein. Nach dem in der Hauptverhandlung verlesenen Messprotokoll war Messbeginn der fraglichen Messung am 5.8.22 um 08:53 Uhr und Messende am 8.8.22 schon um 06:41 Uhr. Damit war nach den vorliegenden Unterlagen das Messfoto zu einem Zeitpunkt gefertigt worden, als sich das fragliche Messgerät gar nicht mehr im Einsatz befand.

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AUSGABE: VA 5/2023, S. 86 · ID: 49232199

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