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GutachterkostenSV-Kosten berechnen sich nicht auf Grundlage der gekürzten Reparaturkosten

Abo-Inhalt18.04.20234789 Min. Lesedauer

| Immer wieder wenden Versicherer ein, das an der Schadenhöhe orientierte Honorar des Schadengutachters sei zu reduzieren, wenn die Reparaturkosten bei der fiktiven Abrechnung des Fahrzeugschadens durch eine zulässige Verweisung auf eine andere Werkstatt oder wegen technischer Einwendungen im Prüfbericht geringer wären als im Gutachten vorgesehen. |

1. Ex ante besteht der hohe Anspruch

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AUSGABE: VA 5/2023, S. 81 · ID: 49328447

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