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TrunkenheitsfahrtRegelvermutung bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Abo-Inhalt18.09.2023752 Min. Lesedauer

| Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung der Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kfz. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden. So hat das OLG Frankfurt a. M. entschieden. |

Der Angeklagte war nachts mit einem E-Scooter mit einer BAK von mindestens 1,64 Promille gefahren. Das AG hatte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von sechs Monaten verurteilt. Die Fahrerlaubnis hatte es dagegen nicht entzogen.

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AUSGABE: VA 10/2023, S. 173 · ID: 49599630

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