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Straf- und BußgeldrechtRechtsprechungsübersicht zum E-Scooter im Straf- und Bußgeldrecht
| Seit einigen Jahren werden im öffentlichen Straßenverkehr vermehrt E-Scooter genutzt. Damit haben natürlich die mit der Nutzung zusammenhängenden Rechtsfragen erheblich an Bedeutung zugenommen. Auch wir haben in der letzten Zeit häufig über Rechtsfragen zu E-Scootern berichtet. Wir wollen heute in der nachfolgenden Checklisten die Fragen zum E-Scooter betreffend Straf- und Bußgeldrecht vorstellen. |
Checkliste 1 / Allgemeine Fragen Strafrecht und Nebengebiete | |
Frage | Antwort |
| Die gesetzliche Regelung findet sich in der VO über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) vom 6.6.19 (BGBl. I, 756), die am 15.6.19 in Kraft getreten ist. |
| Elektrokleinstfahrzeuge sind in § 1 eKFV definiert. Danach ist die VO anwendbar auf
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| Diese Frage wird von der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung bejaht (u. a. BayObLG 24.7.20, 205 StRR 216/20, VA 20, 222; OLG Frankfurt a. M. 8.5.23, 1 Ss 276/22, VA 23, 173; LG München I, 29.11.19, 26 Qs 51/19, VA 20, 71; LG Lüneburg 27.6.23, 111 Qs 42/23; LG Mannheim 8.11.22, 12 Ns 404 Js 11650/22; LG Wuppertal 2.2.22, 25 Qs 63/21, VA 22, 88; a. A. AG Wuppertal DAR 22, 155, s. noch die Rechtsprechung bei Checkliste 2 Ziffer 2 und 12). |
| Nein (OLG Karlsruhe 14.7.20, 2 Rv 35 Ss 175/20, VA 20, 180). |
| Nach § 3 eKFV, § 10 Abs. 3 S. 2 a FeV sind Personen zum Führen eines E-Scooters berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine Fahrerlaubnis ist grundsätzlich nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a FeV). Praxistipp | Etwas anderes gilt bei einem technisch getunten E-Scooter: Beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn dann mehr als 25 km/h, besteht eine Fahrerlaubnispflicht nach Klasse AM oder A1 (vgl. (§ 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a FeV). |
| Nach § 1 PflVG besteht für den Halter eines Kfz die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Daher muss ein E-Scooter, der ja als Kfz angesehen wird, mit einer gültigen Versicherungsplakette für eKF nach § 29a FZV versehen sein (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 eKFV). |
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AUSGABE: VA 1/2024, S. 15 · ID: 49779467