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GemeinnützigkeitBMF definiert § 57 Abs. 3 AO neu und erleichtert damit steuerbegünstigte Kooperationen

Abo-Inhalt01.03.20223143 Min. Lesedauer

| Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung mussten bei steuerbegünstigten Kooperationen alle Kooperationspartner in der Satzung genannt sein. Diese Einschränkung hat das BMF jetzt mit einer Ergänzung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) gelockert. |

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AUSGABE: VB 3/2022, S. 7 · ID: 48000667

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