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VereinsmanagementDas neue Lobbyregister und die Eintragungspflichten gemeinnütziger Vereine

Abo-Inhalt01.03.20223335 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

| Seit dem 01.01.2022 besteht das Lobbyregister, in das sich auch bestimmte Vereine bis zum 28.02.2022 eintragen lassen müssen bzw. mussten. Im Gegensatz zum Transparenzregister müssen Sie sich hier aktiv um die Eintragung kümmern, wenn Ihr Verein betroffen ist. VB zeigt Ihnen, wann das der Fall ist und welche Konsequenzen drohen, wenn Ihr Verein nicht eingetragen wird. |

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AUSGABE: VB 3/2022, S. 17 · ID: 48022324

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