Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

VereinsmanagementDas neue Lobbyregister und die Eintragungspflichten gemeinnütziger Vereine

Abo-Inhalt01.03.20223335 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

| Seit dem 01.01.2022 besteht das Lobbyregister, in das sich auch bestimmte Vereine bis zum 28.02.2022 eintragen lassen müssen bzw. mussten. Im Gegensatz zum Transparenzregister müssen Sie sich hier aktiv um die Eintragung kümmern, wenn Ihr Verein betroffen ist. VB zeigt Ihnen, wann das der Fall ist und welche Konsequenzen drohen, wenn Ihr Verein nicht eingetragen wird. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VB 3/2022, S. 17 · ID: 48022324

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte