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Juni 2022

SteueränderungenDie neue Energiepreispauschale: Wer bekommt sie im Verein?

Top-BeitragAbo-Inhalt01.06.20225981 Min. Lesedauer

| Am 20.05.2022 hat der Bundesrat das Steuerentlastungsgesetz 2022 angenommen (Abruf-Nr. 229332). Als Maßnahme zum Umgang mit den hohen Energiekosten ist darin u. a. eine einmalige Energiepreispauschale für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen von 300 Euro enthalten. Sie wird ab dem 01.09.2022 durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Das betrifft auch Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, soweit sie lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. VB liefert Ihnen die Details. |

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AUSGABE: VB 6/2022, S. 9 · ID: 48364564

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