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GrundsteuerreformAbgabe der Grundsteuererklärung: Das ist bei gemeinnützigen Einrichtungen besonders
Abo-Inhalt04.10.20229228 Min. Lesedauer
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| Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Eigentümer von Immobilien und Erbbaurechten Feststellungserklärungen abgeben. Das gilt auch für gemeinnützige Einrichtungen. Wegen der für sie teilweise geltenden Steuerbefreiungen müssen sie aber Besonderheiten beachten. VB klärt auf und unterstützt Sie in einem zweiten Beitrag (Seite 8ff) mit Hinweisen, wie Sie das Formular bis zu bisher geltenden Abgabefrist, dem 31.10.2022, ausfüllen. |
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AUSGABE: VB 10/2022, S. 4 · ID: 48608788
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