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GrundsteuerreformDie Grundsteuererklärung im gemeinnützigen Verein: So füllen Sie das Formular aus
Abo-Inhalt04.10.20229221 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts muss elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden. Im ELSTER-Portal gibt es dafür entsprechende Formulare. Dabei gilt die vereinfachte Erklärung nur für Privatgrundstücke. Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen können sie nicht nutzen. Wegen der teils unterschiedlichen Landesregelungen gibt es für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen unterschiedliche Formulare. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg werden aber die gleichen Anlagen beigefügt. VB führt Sie durch das Formular. |
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AUSGABE: VB 10/2022, S. 8 · ID: 48608647
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