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GemeinnützigkeitEditorielle Leistungen in der Wissenschaft: Verein gemeinnützig
Abo-Inhalt04.10.20228048 Min. Lesedauer
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Wie weit wird „Förderung der Allgemeinheit“ ausgelegt?
| Eine Körperschaft, die im Bereich Forschung und Wissenschaft vertragliche Leistungen gegen Entgelt erbringt, kann unmittelbar die Allgemeinheit fördern und daher gemeinnützig sein. Das hat der BFH erklärt. |
Der BFH hat der Vorinstanz (FG Baden-Württemberg) in mehreren Punkten widersprochen (BFH, Urteil vom 12.05.2022, Az. V R 37/20, Abruf-Nr. 230689).
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AUSGABE: VB 10/2022, S. 3 · ID: 48531229
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