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VereinsrechtWas passiert bei einer fehlerhaften Vorstandsbestellung?
| Ist eine Vorstandswahl wegen Fehlern unwirksam (nichtig), führt das in der Praxis meist nicht zu größeren Problemen. Das lehrt eine aktuelle Entscheidung des KG Berlin. |
Dort hatte ein nicht vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied einer Partei, das seiner Auffassung nach als einziges Vorstandsmitglied verblieben war, beim Registergericht die Bestellung eines Notvorstands beantragt. Zuvor hatte eine Vorstandswahl stattgefunden. Die war aber vermutlich nichtig, weil nicht alle Mitglieder beteiligt worden waren. Zur Klärung dieser Frage war ein Zivilprozess anhängig. Das KG hat die Bestellung des Notvorstands abgelehnt. Nach § 29 BGB – so das Gericht – kommt die Notbestellung nur dann in Frage, wenn die erforderliche Anzahl von Vorstandsmitgliedern fehlt und die zeitweise Behebung diese Mangels dringend ist, weil ein Schaden droht oder eine anstehende Vertretungshandlung nicht möglich ist und der Verein den Mangel nicht selbst beheben kann.
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AUSGABE: VB 10/2022, S. 1 · ID: 48608001