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UmsatzsteuerNeu beim BFH: Ist durch Besteuerung der Mitgliedsbeiträge der Vorsteuerabzug maximierbar?

Abo-Inhalt05.02.2024935 Min. Lesedauer

| Sportvereine können ihre Mitgliedsbeiträge der Umsatzsteuer unterwerfen, um so den Vorsteuerabzug aus dem Bau und der Unterhaltung von Sportanlagen möglich zu machen. Dabei müssen sie aber beachten, dass für Mitgliedsbeiträge – mindestens teilweise – die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG gelten kann. Das hat das FG Niedersachsen entschieden und den Vorsteuerabzug beim Bau eines Kunstrasens gewaltig eingeschränkt. Der Verein lässt aber nicht locker. Er hat Revision beim BFH eingelegt. VB stellt das Urteil vor und ordnet es in den Kontext ein. |

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AUSGABE: VB 2/2024, S. 4 · ID: 49880798

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