Feb. 2024
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GemeinnützigkeitWann ist das Betreiben einer Petitionsplattform ein gemeinnütziger Zweck?
Abo-Inhalt05.02.2024346 Min. Lesedauer
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| Das FG Berlin-Brandenburg hat geklärt, unter welchen Voraussetzungen das Betreiben eine Petitionsplattform gemeinnützig sein kann. |
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AUSGABE: VB 2/2024, S. 16 · ID: 49880772
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