Feb. 2025
Umsatzsteuer
Kostenteilungsgemeinschaft: BFH erweitert Anwendungsbereich
04.02.2025
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VereinsführungMindestlohn liegt bei 12,82 Euro in der Stunde: Das müssen gemeinnützige Vereine beachten
Top-BeitragAbo-Inhalt04.02.20252870 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Seit dem 01.01.2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro in der Stunde. Nehmen Sie die Erhöhung zum Anlass, um sich mit dem Thema „Mindestlohn im Verein“ auseinanderzusetzen. Denn hier lauern für Verein und Vorstand durchaus Haftungsrisiken. Im Beitrag zeigen wir Ihnen, was es zu beachten gilt. |

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AUSGABE: VB 2/2025, S. 17 · ID: 50303151
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