Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage
VBVereinsBrief

VereinsführungMindestlohn liegt bei 12,82 Euro in der Stunde: Das müssen gemeinnützige Vereine beachten

Top-BeitragAbo-Inhalt04.02.20252870 Min. Lesedauer

| Seit dem 01.01.2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro in der Stunde. Nehmen Sie die Erhöhung zum Anlass, um sich mit dem Thema „Mindestlohn im Verein“ auseinanderzusetzen. Denn hier lauern für Verein und Vorstand durchaus Haftungsrisiken. Im Beitrag zeigen wir Ihnen, was es zu beachten gilt. |

Mindestlohn.png (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VB 2/2025, S. 17 · ID: 50303151

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte