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ÜbungsleiterfreibetragSo funktionieren Verlustabzug und Aufwandsersatz bei Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag
Abo-Inhalt04.02.202510 Min. Lesedauer
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| Wird zusätzlich zum Übungsleiter- oder Ehrenamtsfreibetrag ein Aufwandsersatz (z. B. für Reisekosten) gezahlt, stellt sich die Frage, ob dieser steuerfrei bleibt, bzw. wie weit hier ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug möglich ist. Unser Beitrag klärt die rechtlichen Grundlagen und typische Fallkonstellationen. |
Inhaltsverzeichnis
- Grundbedingung: Liegen steuerpflichtige Einnahmen vor?
- Wann der Verlustabzug in Frage kommt
- Wann der Arbeitnehmer-Pauschbetrag genutzt werden kann
- Keine Verlustverrechnung bei Liebhaberei
- Was ist eigentlich „Aufwandsersatz“?
- Arbeitnehmer und Selbstständige werden anders behandelt
- Aufwandsersatz bei Selbstständigen
AUSGABE: VB 2/2025, S. 8 · ID: 50303104
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