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Mai 2025

GemeinnützigkeitKoalitionsvertrag: Das plant die neue Regierung für Ehrenamtler und gemeinnützige Organisationen

Leseprobe23.04.20251 Min. Lesedauer

| Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht eine Reihe von Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts vor. Überwiegend sind das Reformvorhaben, die bereits unter der Vorläuferregierung auf der Agenda standen. |

Dazu gehören insbesondere

  • die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro,
  • die Anhebung der Umsatzfreigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 45.000 Euro auf 50.000 Euro,
  • die Erhöhung der Nichtanwendungsgrenze für die zeitnahe Mittelverwendung von 45.000 Euro auf 100.000 Euro,
  • die Abschaffung der Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften bis 50.000 Euro Einnahmen (das käme einer pauschalen Steuerbefreiung gleich und würde die steuerlichen Nachweispflichten erheblich vereinfachen),
  • eine Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden,
  • die Vereinfachung der Steuerveranlagung zur Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung sowie
  • die Erweiterung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke. Hier ist vor allem die Steuerbegünstigung für eSport geplant.
Weiterführender Hinweis
  • Den Koalitionsvertrag 2025 finden Sie auf iww.de/vb → Abruf-Nr. 247568

AUSGABE: VB 5/2025, S. 1 · ID: 50397448

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