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Mai 2025

UmsatzsteuerSteuerbefreiung für Bildungsträger ohne staatliche Anerkennung: Das steckt in § 4 Nr. 22a UStG

Abo-Inhalt28.04.20259 Min. Lesedauer

| Auch nach der Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 01.01.2025 ist die staatliche Anerkennung der Bildungseinrichtung Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Für gemeinnützige Bildungsträger und Berufsverbände gibt es aber eine alternative Befreiungsregelung – § 4 Nr. 22a UStG. Sie setzt kein behördliches Anerkennungsverfahren voraus. Entgegen dem Wortlaut ist auch diese Befreiungsvorschrift begrenzt. VB klärt deshalb die Hintergründe und wichtige Einzelfälle. |

AUSGABE: VB 5/2025, S. 5 · ID: 50394815

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