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Juli 2025

VereinsregisterNicht eingetragener Verein ist grundbuchfähig

Abo-Inhalt27.06.20251 Min. Lesedauer

| Erneut hat ein Oberlandesgericht (OLG) bestätigt, dass ein Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit (nichtrechtsfähiger Verein) grundbuchfähig ist. Durch § 54 Abs. 1 S. 1 BGB – so das OLG Braunschweig – wird klargestellt, dass die gleiche Rechtslage wie bei einem eingetragenen Verein gilt, der unstreitig grundbuchfähig ist. Deswegen kann auch der Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit unter dem Vereinsnamen ohne Zusatz der Mitglieder im Grundbuch eingetragen werden. |

AUSGABE: VB 7/2025, S. 2 · ID: 50459338

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