Juli 2025
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VereinsregisterNicht eingetragener Verein ist grundbuchfähig
Abo-Inhalt27.06.20251 Min. Lesedauer
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Verein ohne Rechtspersönlichkeit grundbuchfähig
| Erneut hat ein Oberlandesgericht (OLG) bestätigt, dass ein Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit (nichtrechtsfähiger Verein) grundbuchfähig ist. Durch § 54 Abs. 1 S. 1 BGB – so das OLG Braunschweig – wird klargestellt, dass die gleiche Rechtslage wie bei einem eingetragenen Verein gilt, der unstreitig grundbuchfähig ist. Deswegen kann auch der Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit unter dem Vereinsnamen ohne Zusatz der Mitglieder im Grundbuch eingetragen werden. |
AUSGABE: VB 7/2025, S. 2 · ID: 50459338
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