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BetriebsaufspaltungFG Hamburg klärt auf: Kann zwischen zwei Vereinen eine Betriebsaufspaltung vorliegen?
Abo-Inhalt02.07.20255 Min. Lesedauer
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| Zu einer Betriebsaufspaltung kommt es im Vereinsbereich meist, wenn Tätigkeiten in eine Kapitalgesellschaft ausgelagert werden oder wenn sowohl die Betriebs- als auch die Besitzgesellschaft ein Verein ist. Bei der zweiten Konstellation kommt eine Betriebsaufspaltung aber nur in Frage, wenn das Besitzunternehmen die beherrschende Rolle einnimmt. Das liegt bei Vereinen als Betriebsgesellschaft nur in speziellen Fällen vor, wie eine Entscheidung des FG Hamburg zeigt. Anlass genug, das Thema „Betriebsaufspaltung im Verein“ einmal grundsätzlicher zu analysieren. |
AUSGABE: VB 7/2025, S. 5 · ID: 50459217
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