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Gemeinnützigkeit§ 57 Abs. 3 AO: BFH lässt Gemeinnützigkeit von Servicegesellschaften vom EuGH prüfen
Abo-Inhalt04.08.202586 Min. Lesedauer
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| Der BFH hat dem EuGH per Vorabentscheidungsersuchen Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung von sogenannten Servicekörperschaften vorgelegt. Der EuGH muss nun klären, ob es sich bei der gesetzlichen Regelung des § 57 Abs. 3 AO um eine staatliche Beihilfe handelt, für die eine Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission besteht. |
AUSGABE: VB 8/2025, S. 7 · ID: 50494993
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