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Apr. 2023

Weitere vollstreckbare AusfertigungKostenfestsetzung gegen Schuldner bei Verlust der Erstausfertigung?

Abo-Inhalt14.03.20233295 Min. Lesedauer

| In der Praxis kommt es immer wieder zu folgender Situation: Der Gläubiger beantragt elektronisch einen PfÜB und versendet die Vollstreckungsunterlagen per Post an das Gericht. Die Vollstreckungsunterlagen gehen dabei verloren. Daraufhin beantragt der Gläubiger, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung nach § 733 ZPO zu erteilen. Kann er sich die hierfür entstandenen Kosten gegen den Schuldner nach § 788 ZPO festsetzen lassen? |

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AUSGABE: VE 4/2023, S. 66 · ID: 49220020

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