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Aug. 2025

VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats

Abo-Inhalt29.07.202533 Min. Lesedauer

| Häufig besitzen Schuldner kein Auto und sofern doch, wird es oft zwingend beruflich benötigt. Unsere Leserin Patrizia Müller, Hamburg, beobachtet das Freizeit- und Konsumverhalten von Schuldnern genauer, seit sie einem Schuldner auf die Schliche kam, der mit einem Wohnmobil unterwegs war. |

Vollstreckungs-Tipp des Monats: Plötzlich Camper

Schuldner S. schuldete dem Unternehmen, in dem unsere Leserin das Mahn- und Inkassowesen bearbeitet, noch einen Restbetrag von rund 5.000 EUR. Nachdem er seine ehemalige Anstellung als Animateur in einem Freizeitpark verloren hatte, hatte er nur noch unregelmäßig Jobs mit geringen Einkünften.

Unsere Leserin lud S. daher zu einem Gespräch, um die Situation für alle Seiten positiv zu gestalten und Ratenzahlungen auszuloten. Dabei brachte S. Unterlagen mit, aus denen versehentlich mehrere Visitenkarten glitten. Unsere Leserin hob eine auf und konnte erkennen, dass diese von einem Wohnmobil-Händler stammte. Unter einem Vorwand verließ S. rasch das Gespräch, ohne dass unsere Leserin näher auf den Zufallsfund eingehen konnte.

Fast wollte sie die Sache nicht weiterverfolgen, da die finanzielle Situation des S. kaum den Kauf eines Wohnmobils erlaubte. Ihre Vermutung, dass S. beim Händler arbeitete, ging ins Leere. Unbeirrt recherchierte sie jedoch weiter und entdeckte auch den Instagram-Kanal des S. Dortige Fotos zeigten ihn an verschiedenen Orten im Grünen, z. B. bei Ausflügen. Aber wie gelangte er dahin? Auf keinen Fotos war ein Fahrzeug oder Fahrrad zu sehen und es waren auch aktuelle Fotos aus der Zeit nach seiner Animateur-Tätigkeit. Doch auf einem Foto entdeckte sie den auf einem Stein sitzenden S. und zwischen seinen Füßen einen abgestellten AdBlue-Kanister (Flüssigkeit für Dieselfahrzeuge zur Schadstoffreduktion). Auf dem Kanister befand sich ein Aufkleber, dessen Schrift sehr in Form und Design der Visitenkarte des Wohnmobil-Händlers ähnelte. Sollte der S. doch ein Wohnmobil besitzen?

Unsere Leserin „fackelte“ nicht lange: Sie fuhr bei S. vorbei, der nicht weit entfernt wohnte. Ein Volltreffer: Wenige Meter vor dem Hauseingang stand ein Wohnmobil, dessen Kennzeichenhalter den Namen des o. g. Händlers trug. Unsere Leserin verlor keine Zeit. Am nächsten Tag konfrontierte sie S. mit ihrem Wissen. S. war regelrecht überrumpelt. Er bestätigte, kürzlich geerbt und dies der S. verschwiegen zu haben. Mit der Erbschaft habe er sich einen Lebenstraum erfüllt und das Wohnmobil finanziert. Am nächsten Tag staunte unsere Leserin nicht schlecht: S. kam vorbei und tilgte den Betrag mit einer Einmalzahlung in bar.

AUSGABE: VE 8/2025, S. 144 · ID: 50471629

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