Elektronischer Rechtsverkehr
Erweiterung des Anwendungsbereichs der §§ 754a, 829a ZPO beabsichtigt
Aus der gerichtlichen Praxis wird angesichts der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs durch die Änderungen der §§ 130a ff. ZPO zum 1.1.22 das Anliegen geäußert, den sachlichen Anwendungsbereich des § 754a ZPO zu erweitern. Bei ...