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VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
| Viele Leser berichten uns von Gläubigern, die Gerichtsvollzieher, Nachbarn oder Zufallsbegegnungen nutzen, um an Informationen über den Schuldner zu gelangen. Unsere Leserin, Ellen Weilder, Hamburg, nutzt vorzugsweise Telefonate mit Schuldnern und deren Besuche als „Informationstermine“. Damit war sie in einem jüngeren Fall besonders erfolgreich und vermied weitere Vollstreckungskosten. |
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Die Ordner des Schuldners |
Schuldner S. war für unsere Leserin eine „harte Nuss“. Er schuldete Gläubigerin G. rund 6.000 EUR aus gleich zwei Titeln. S. war – besonders gegenüber unserer Leserin – sehr kommunikativ und hielt gerne einen „Plausch“ mit ihr. Meist ging es ihm zwar darum, eine gewisse Sympathie für unsere Leserin zu bekunden und seine eigene Situation als „finanziell angespannt“ darzustellen. Aber unsere Leserin ließ sich davon nicht beeindrucken.
Informationen zum „Nulltarif“ Sie bereitet sich schon lange auf Telefonate und gelegentliche Besuche von Schuldnern – soweit möglich – gut vor. Ihr Ziel: Sie versucht, an Informationen bezüglich Jobs, Umzug oder plötzlichen Geldzuflüssen zu kommen. Natürlich plaudert nicht jeder Schuldner unbefangen los. Aber S., einmal in Fahrt, war nicht mehr zu stoppen. Die „bessere“ Vermögensaukunft Bei einem dieser Telefonate hatte unsere Leserin S. angeboten, gemeinsam zu schauen, ob er nicht schneller seinen Verbindlichkeiten „entkommen“ könnte. S. willigte ein. Unsere Leserin bat ihn, aktuelle Unterlagen mitzubringen, z. B. Mietvertrag, Kontoauszüge, Strom- und Betriebskostenabrechnungen, Nachweise über weitere Schulden. Hintergrund: Unsere Leserin hat oft erlebt, dass viele Schuldner zu träge sind, einzelne Belege zusammenzustellen und gleich gefüllte Mappen oder Ordner mitbringen. So leisten Schuldner quasi eine Vermögensauskunft, die ihre aktuellen Vermögensverhältnisse noch tiefer ausleuchten. Auch hier ein Volltreffer: S. erschien mit einem prall gefüllten Ordner. Hier entdeckte unsere Leserin Auszüge eines nicht mitgeteilten Kontos sowie die Rückzahlung eines Darlehens durch einen Freund. Raten statt Kaffee Hatte S. unserer Leserin eingangs ihres Gesprächs noch angeboten, man könne ja einmal gemeinsam einen Kaffee trinken gehen, verschwand nun seine Zuversicht. Die deutlichen Hinweise unserer Leserin, dass das Verschweigen dieser Informationen kein „Kavaliersdelikt“ sei, beindruckten S. Er bot erneute, höhere Ratenzahlung an. Obwohl unsere Leserin anfangs Zweifel hatte, dass er diese einhalten würde, zahlte S. regelmäßig und vollständig. Nach einem gemeinsamen Kaffee fragte er allerdings nie wieder. |
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AUSGABE: VE 10/2022, S. 190 · ID: 48540701