beA
Tätigwerden eines Anwalts in eigener Vollstreckungssache: Verpflichtung zur Nutzung des beA
Ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er ...