P-Konto
Praxisfall zur Anpassung des P-Konto-Freibetrags
Der Gläubiger pfändet beim Schuldner das P-Konto. Hierauf überweist die Bank dessen – nicht gepfändeten – Lohn. Der Schuldner beantragt unter Berufung auf den BGH (10.11.11, VII ZB 64/10, Abruf-Nr. 114158), den P-Konto-Freibetrag an ...