Streitwert
Klage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers ist mit Abschlag für sechs Monate zu bewerten
Der Streitwert für eine Klage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers kann gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO auf die Höhe der durch den beklagten Kunden an den Versorger zu zahlenden Abschläge für sechs Monate festgesetzt ...