Juni 2025
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VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
Abo-Inhalt27.05.20252 Min. Lesedauer
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| Immer wieder entdecken Gläubiger Indizien dafür, dass der Schuldner einen Nebenjob hat. So auch im Fall unserer Leserin Giselle Lambrini, Berlin. Sie hatte den Verdacht, dass der Schuldner mit Unterrichtsstunden seine Kasse aufbessert, ohne den Gläubiger teilhaben zu lassen. |
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Überraschung in der Musikschule |
Ratenzahlungen eingestellt Würde S. wieder Unterricht geben, müsste er hierfür einen Ort haben und auch werben, zumindest über Kollegen, Einrichtungen oder Mund-zu-Mund-Propaganda. Werbeflyer mit seinem Gesicht oder Namen würde er wohl eher meiden. Unsere Leserin recherchierte. Dabei dachte sie auch daran, dass ihre Lebensgefährtin sich das Gitarrespielen online mit Tutorials und YouTube-Videos beigebracht hatte. Ein Anruf brachte wichtige Erkenntnisse Ein Besuch schaffte Klarheit Unsere Leserin brauchte anschließend nicht lange „um den heißen Brei“ herumzureden: S. nahm seine Ratenzahlungen wieder auf und tilgte seitdem fortlaufend seine Schuld – ohne Unterbrechungen. |
AUSGABE: VE 6/2025, S. 108 · ID: 50407553
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