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Kfz-HaftpflichtversicherungRegress des VR wegen fehlender Angaben zum Schadensereignis
Abo-Inhalt31.01.20231889 Min. LesedauerVon Einsender der Entscheidung: RA Jochen Link, Villingen-Schwenningen
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| Der VR hat einen Regressanspruch, wenn der VN seiner Aufklärungsobliegenheit bzw. seiner sekundären Darlegungslast im Prozess nicht nachkommt. So entschied das AG Bremen. |
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AUSGABE: VK 2/2023, S. 32 · ID: 48973387
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