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Betriebliche AltersvorsorgeEin ewiges Hin und Her: Die Fünftel-Regelung in der bAV

Abo-Inhalt06.02.20231952 Min. LesedauerVon Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

| Die Frage, ob und wann die sog. Fünftel-Regelung, also die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG, in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) angewendet werden kann, ist zum Dauerbrenner geworden. Die Finanzverwaltung ist sich einig: Bei Kapitalleistungen in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse darf sie angewandt werden, in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds nicht. Nicht so eindeutig sehen das die Finanzgerichte und der BFH. Ergo: Alles offen! VK gibt Ihnen einen Überblick über den Streitstand. |

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AUSGABE: VK 2/2023, S. 35 · ID: 49008742

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