Feb. 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2023 abgeschlossen.
Betriebliche AltersvorsorgeEin ewiges Hin und Her: Die Fünftel-Regelung in der bAV
Abo-Inhalt06.02.20231952 Min. LesedauerVon Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Die Frage, ob und wann die sog. Fünftel-Regelung, also die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG, in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) angewendet werden kann, ist zum Dauerbrenner geworden. Die Finanzverwaltung ist sich einig: Bei Kapitalleistungen in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse darf sie angewandt werden, in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds nicht. Nicht so eindeutig sehen das die Finanzgerichte und der BFH. Ergo: Alles offen! VK gibt Ihnen einen Überblick über den Streitstand. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VK 2/2023, S. 35 · ID: 49008742
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion