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Kfz-KaskoversicherungUmweltbonus kann von Neupreisentschädigung nicht abgezogen werden
Abo-Inhalt12.06.20252 Min. Lesedauer
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| Muss der Vollkasko-VR eine Neupreisentschädigung leisten, kann er nach einer Entscheidung des OLG Hamm den Bundesanteil des sog. Umweltbonus nicht als orts-und marktüblichen Nachlass in Abzug bringen. |
1. Die Bestimmungen im Kaskoversicherungsvertrag
AUSGABE: VK 6/2025, S. 100 · ID: 50392041
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