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RechtschutzversicherungBGH: Rechtschutz schon für Streit aus dem Autokauf und nicht erst nach der Zulassung auf den VN

22.10.202584 Min. Lesedauer

| In einer Gesamtschau des Klauselwerks in den VRB 1994 des beklagten Rechtschutz-VR kommt der BGH zum Ergebnis, dass trotz der Formulierung „Versicherungsschutz besteht für den VN in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller bei Vertragsabschluß auf ihn zugelassenen und im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge.“ Rechtschutz schon für Streitigkeiten aus dem Kauf des Fahrzeugs besteht, obwohl das Fahrzeug dann noch nicht auf den VN zugelassen ist. |

Bisher liegt nur die Pressemitteilung des Urteils vor (BGH 15.10.25, VI ZR 86/24, Abruf-Nr. xxxxxx). Die ist aber aussagekräftig genug.

AUSGABE: VK 11/2025, S. 181 · ID: 50596553

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