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VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z
| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |
Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung |
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung |
Befristete anderweitige Tätigkeit ist nicht prägende Tätigkeit War die VN einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Zeiten des Mutterschutzes zunächst nicht auf ihren angestammten Arbeitsplatz als Pförtnerin an einer Ein- und Ausgangswaage zurückgekehrt, sondern innerhalb des Betriebs für einen von vornherein befristeten Zeitraum auf einer für sie geschaffenen Stelle im Innendienst tätig, so ist diese vorübergehende Tätigkeit nicht geeignet gewesen, ihre Lebensstellung dergestalt zu prägen, dass diese für die Beurteilung einer kurz darauf angemeldeten Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt werden könnte; vielmehr bleibt insoweit ihre „Stammtätigkeit“ als ihr „eigentlicher Beruf“ maßgeblich (OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.07.2021, Az. 5 U 17/19, Abruf-Nr. 225012). |
Krankenversicherung |
BGH: Versicherer darf bei Zahlungsverzug des VN mit rückständigen Prämienforderungen aufrechnen Der private Krankenversicherer ist nach § 394 S. 2 BGB berechtigt, mit rückständigen Prämienforderungen aus einer Krankheitskostenversicherung gegen Krankentagegeldansprüche des VN aufzurechnen (BGH, Urteil vom 29.09.2021, Az. IV ZR 99/20, Abruf-Nr. 225539). |
Beitragsanpassung in einem ausschließlich der Beitragsentlastung im Alter dienenden Tarif Ist ein Beitragsentlastungstarif in der privaten Krankenversicherung akzessorisch zu einer Hauptversicherung, bei welcher das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen ist, so richtet sich eine Beitragsanpassung im Beitragsentlastungstarif nach § 203 Abs. 2 VVG, § 155 VAG. In den Versicherungs- oder Tarifbedingungen enthaltene Beitragsanpassungsklauseln, die von den Vorgaben der § 203 Abs. 2 VVG, § 155 VAG abweichende Voraussetzungen für eine Beitragsanpassung in einem Beitragsentlastungstarif vorsehen (hier: Einführung einer neuen Sterbetafel in der Pflegepflichtversicherung ohne Notwendigkeit der Überschreitung eines Schwellenwerts), sind nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Erhöhungen sind nicht wirksam geworden (OLG Celle, Urteil vom 13.01.2022, Az. 8 U 134/21, Abruf-Nr. 227811). |
Nachsorge bildet mit der Akutbehandlung einen Versicherungsfall Erfordert eine akute Parodontosebehandlung aufgrund der Schwere der Grunderkrankung eine engmaschige Nachsorge durch regelmäßige Erhebung des Parodontosestatus, bilden Akut- und Nachsorgebehandlung einen einheitlichen Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung. Der Versicherungsfall wird nicht dadurch beendet, dass die medizinisch gebotene Nachsorgebehandlung in medizinisch nicht vertretbarer Weise unterbleibt (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 27.10.2021, Az. 7 U 70/20, Abruf-Nr. 226319). |
Rückforderung von Krankentagegeld kann treuwidrig sein Hat ein Krankentagegeldversicherer zunächst vorbehaltlos Leistungen erbracht und diese dann nach einer Begutachtung des VN wegen hierbei festgestellter Berufsunfähigkeit eingestellt, kann eine Rückforderung der Leistungen im Nachhinein aufgrund der seinerzeit nicht vorliegenden bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit gegen Treu und Glauben verstoßen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.06.2021, Az. 5 U 57/20, Abruf-Nr. 224130). |
Lebensversicherung |
Bezugsrechtsbestimmung: Wahlklausel unterliegt nicht der AGB-Kontrolle Lässt ein Antragsformular für eine Risikolebensversicherung dem VN die freie Wahl, ob und wie er eine Begünstigungserklärung hinsichtlich des Bezugsrechts einer namentlich zu bezeichnenden Person vornimmt, unterliegt die in dem Vordruck enthaltene Wahlklausel nicht der AGB-Kontrolle. Denn erst die individuelle Ergänzung des Vordrucks durch den VN legt deren wesentlichen Inhalt fest (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.11.2021, Az. 7 U 74/20, Abruf-Nr. 227061). |
Nach Auszahlung kann Leistungshöhe nicht herabgesetzt werden Mangels entsprechender – vertraglicher oder gesetzlicher – Änderungsbefugnis kann ein Lebensversicherer nicht die Höhe der künftigen Leistungen aus einem Rentenversicherungsvertrag einseitig unter Verrechnung mit seinem (vermeintlichen) Rückforderungsanspruch herabsetzen, wenn er den Rückkaufwert irrtümlich ausgezahlt hat (OLG Saarbrücken, Urteil 16.07.2021, Az. 5 U 2/21, Abruf-Nr. 225013). |
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AUSGABE: VVP 4/2022, S. 23 · ID: 47852683