Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Apr. 2022

Maklerrecht/GewerberechtMaklererlaubnis wegen Steuerschulden entzogen – BayVGH sieht Zuverlässigkeit entfallen

Top-BeitragAbo-Inhalt24.03.20223701 Min. Lesedauer

| Die Zuverlässigkeit eines Versicherungsmaklers ist eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung nach § 34d GewO. Bei hohen Steuerschulden ist sie nicht mehr gegeben, die einmal erteilte Erlaubnis kann wieder entzogen werden. Wie die Steuerschulden entstanden sind, spielt für den Entzug der Erlaubnis keine Rolle. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). VVP stellt Ihnen die Entscheidung und deren Bedeutung für die Praxis vor. |

Entzug der Erlaubnis durch die IHK

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: VVP 4/2022, S. 8 · ID: 48078880

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte