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TippgeberKeine Vergütung eines Tippgebers aus Bestandspflege- bzw. Folgeprovisionen ab zweitem Jahr
Top-BeitragAbo-Inhalt28.07.20226742 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Lutz Eggebrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München
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| Das KG Berlin hat sich mit Fragen der Vergütung eines Tippgebers auseinandergesetzt. Es arbeitet heraus, warum der Tippgeber keine Bestandspflege- bzw. Folgeprovisionen ab dem zweitem Jahr ableiten kann. VVP macht Sie mit den Einzelheiten der Entscheidung vertraut und erläutert, welche Folgen das Urteil für die Gestaltung der Tippgebervereinbarung hat. |
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AUSGABE: VVP 8/2022, S. 9 · ID: 48420538
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