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HausratversicherungSonnenschirm durch Sturm beschädigt: Greift die Hausratversicherung?
Abo-Inhalt25.07.20227088 Min. Lesedauer
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| Durch Stürme kommt es vermehrt auch zu Schäden an Gartenmobiliar wie z. B. Sonnenschirmen. Hier entzünden sich vermehrt Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (VN) über die Frage, ob die Schäden von der Hausratversicherung gedeckt werden. Das AG Freiburg hat einen solchen Sonnenschirm-Fall entschieden. VVP stellt diesen vor. |
Um diesen Fall ging es vor dem AG Freiburg
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AUSGABE: VVP 8/2022, S. 20 · ID: 48456842
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